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Verwaltungsgericht: Rundfunkgebühren für gewerbilch genutzten PC nicht zulässig

Verwaltungsgericht: Rundfunkgebühren für gewerbilch genutzten PC nicht zulässig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass die GEZ für den gewerblich genutzten PC einer Klägerin aus dem Kreis Goslar keine Rundfunkgebühren erheben darf. Der NDR biete im Internet keinen "gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" an, so die Richter. Definitiv von den Gebühren befreit sind aber scheinbar nur Zweitcomputer, außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.



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von SasPia 2 Jahre 20 Wochen her – Top seit: 2 Jahre 20 Wochen
Rubrik: Business   Themen:

Generelle Abschaffung der GEZ

Murdoc 2 Jahre 18 Wochen 6 Tage 11 Minuten her

Ich finde man sollte die GEZ auch mal als nicht zulässig einstufen und den Laden ein für alle mal dicht machen. Die Gebühren könnten dann über Steuern "eingetrieben" werden. Hätte den Vorteil, dass wenn man mittellos ist man nicht erst große Befreiungsanträge stellen muss und durch die Einsparung des GEZ-Wasserkopfes würden die Gebühren auch günstiger werden... Aber wird wohl nie eintreffen der Fall... leider